ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON KLETTERSTEIGAUSRÜSTUNGEN
ARTIKEL 1 - VERTRAGSGEGENSTAND
Die Vermietung der Klettersteigausrüstung mit der von der Gemeinde Thueyts bereitgestellten Grundausstattung, die von DIABOLO, genannt "der Vermieter", gemietet wird, ihr Zubehör und ihre Grundausstattung, die gemäß den vorliegenden Bedingungen gemietet werden, werden einzeln oder gemeinsam als "gemietete Güter" bezeichnet.
ARTIKEL 2 - GRUNDAUSSTATTUNG DER KLETTERSTEIGAUSRÜSTUNG
Jede gemietete Ausrüstung ist ausgestattet mit : 1 Helm, 1 Klettergurt, 2 Verbindungsmittel mit Schockabsorber und 1 Flaschenzug.
ARTIKEL 3 - VERPFLICHTUNG DES MIETERS
Der Mietvertrag wird mit dem Mieter persönlich abgeschlossen. Er ist folglich weder abtretbar noch übertragbar. Der Kunde, der als "Mieter" bezeichnet wird, muss eine natürliche Person über 18 Jahre sein, die anerkennt, dass sie für das Klettern (Via Ferrata) geeignet ist und keine medizinischen Kontraindikationen hat. Die Nutzer müssen mindestens 1,40 m groß sein und mindestens 40 kg wiegen. Alle Minderjährigen müssen von einer verantwortlichen volljährigen Person begleitet werden. Bei Minderjährigen verpflichtet sich der gesetzliche Vormund gemäß den vorliegenden Bedingungen, jegliche Haftung für Schäden zu übernehmen, die direkt oder indirekt durch den Minderjährigen aufgrund des Verleihs verursacht werden. Da die Klettersteigausrüstung der Verantwortung des Mieters unterliegt, wird ihm empfohlen, vor der tatsächlichen Nutzung der Klettersteigausrüstung eine grundlegende Überprüfung der wichtigsten sichtbaren Funktionselemente vorzunehmen. Der Mieter erkennt an, dass sich die gemietete Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet, und verpflichtet sich, sie mit Sorgfalt zu benutzen. Im Falle eines technischen Defekts während der Mietzeit kann der Mieter vom Vermieter keinen Schadenersatz verlangen. Sollte eine Reparatur erforderlich sein, muss sich der Mieter bei der Verleihstelle melden. Die Klettersteigausrüstung wird ausgetauscht.
Der Vermieter behält sich die Möglichkeit vor, die fälligen Beträge entweder von der Kaution abzuziehen oder dem Mieter bei mutwilliger Beschädigung des Materials den an der Mietstelle ausgehängten Tarif in Rechnung zu stellen.
ARTIKEL 4 - NUTZUNGSBEDINGUNGEN
- Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände selbst zu nutzen. Das Verleihen oder Untervermieten der gemieteten Güter ist strengstens untersagt. Der Mieter haftet persönlich für alle Verstöße sowie für Personen- und Sachschäden, die er bei der Nutzung der gemieteten und in seiner Obhut befindlichen Geräte verursacht.
- Das Tragen eines Helms durch den Mieter ist Pflicht.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Klettersteigausrüstung nicht über seine Fähigkeiten hinaus zu nutzen. Der Mieter wird bei seiner Abreise über die Nutzung der Ausrüstung sowie die Sicherheitsregeln beim Klettern informiert. Der Vermieter haftet nicht für die Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln.
Bei jedem anderen Grund muss der Mieter unverzüglich den Vermieter kontaktieren.
ARTIKEL 5 - EIGENTUM
Die gemieteten Gegenstände bleiben während der Dauer des Mietverhältnisses das alleinige Eigentum von DIABOLO. Die Vermietung bewirkt die Übertragung der rechtlichen Obhut über die Materialien und verpflichtet
die "Haftpflichtversicherung" des Mieters im Falle eines Diebstahls und für alle Schäden, die er anlässlich der Nutzung und des Besitzes der Ausrüstung verursachen kann, und zwar bis zur Rückgabe der Ausrüstung an den Verleihort.
ARTIKEL 6 - INKRAFTTRETEN, BEREITSTELLUNG UND RÜCKGABE
Der Mietvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Mieter die ihm gelieferten Mietgegenstände in Besitz nimmt. Der vorliegende Vertrag ist nur für die Dauer des Mietverhältnisses gültig. Wenn der Mieter die Klettersteigausrüstung über diesen Zeitraum hinaus behält, ohne seine Situation geregelt zu haben, verliert er den Anspruch auf die im Vertrag vorgesehenen Garantien. Der Mieter bestätigt, dass er die gemieteten Gegenstände in gutem Zustand und mit der Grundausstattung erhalten hat. Er erklärt, dass er persönlich alle Möglichkeiten hatte, den Zustand der gemieteten Güter zu überprüfen. Er verpflichtet sich, sie in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie gemietet hat, ohne Berücksichtigung des normalen Verschleißes.
ARTIKEL 7 - HAFTUNG
Der Mieter befreit DIABOLO von jeglicher Haftung, die sich aus der Nutzung der gemieteten Güter ergibt, insbesondere hinsichtlich der körperlichen, materiellen und immateriellen Folgen von Unfällen jeglicher Art. Der Mieter erklärt, dass er über eine persönliche Haftpflichtversicherung verfügt, die die Haftung für die Nutzung der gemieteten Güter durch ihn selbst und die Personen, für die er verantwortlich ist, abdeckt. Der Mieter haftet persönlich für Schäden, Bruchschäden und Diebstahl an den gemieteten Gegenständen. Schäden an den gemieteten Gütern, Diebstahl oder Verlust werden dem Mieter gemäß dem beigefügten gültigen Tarif in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 8 - KAUTION
Bei der Bereitstellung der Mietgüter hinterlegt der Mieter eine Kaution (Bankkarte ohne sofortige Belastung oder Bargeld) in Höhe von 300 € auf die gemietete Klettersteigausrüstung. Bei Rückgabe der gemieteten Güter durch den Mieter wird ihm diese Kaution zurückerstattet oder storniert. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, von der Kaution die Beträge abzuziehen, die für die Wiedergutmachung von Beschädigungen und Diebstählen fällig werden, deren Kosten nachstehend festgelegt sind. Es wird vereinbart, dass die Höhe der Kaution in keinem Fall eine Garantiegrenze darstellt und der Vermieter gegebenenfalls das Recht behält, den Mieter zu verklagen, um den vollen Schadenersatz zu erhalten.
ARTIKEL 9 - HILFELEISTUNG
Der Mieter mietet die Klettersteigausrüstung in einwandfreiem Zustand. Er muss dafür sorgen, dass er das Material zum Mietpunkt zurückbringt oder zurückbringen lässt.
ARTIKEL 10 - DIE BUCHUNG
Nach Abschluss der Buchung verpflichtet sich DIABOLO gegenüber dem Kunden, diesem das gebuchte Material zu den in der Buchung und in den vorliegenden AGB und GLB festgelegten Bedingungen zu vermieten, während der Kunde sich verpflichtet, das besagte gebuchte Material zu denselben Bedingungen zu übernehmen.
Wenn der Kunde einen zusätzlichen Artikel buchen möchte, muss er eine weitere Buchung auf der Website vornehmen, die sich auf den zusätzlichen Artikel bezieht, den er buchen möchte.
Der Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht von 7 Tagen ab dem Tag, an dem er die Bestätigungs-E-Mail über die Berücksichtigung der Buchung erhalten hat. Dieses Widerrufsrecht kann jedoch nicht mehr ausgeübt werden, wenn der Kunde das gebuchte Material vor Ablauf der Frist von sieben vollen Tagen abgeholt hat. Der Kunde wird sich direkt mit DIABOLO in Verbindung setzen, die den Stornierungsantrag des Kunden bearbeiten wird. Die Rückerstattung der Anzahlung erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen. Es wird davon ausgegangen, dass die Rückerstattung der Anzahlung nur möglich ist, wenn die Stornierung mindestens 3 Tage vor dem ersten geplanten Miettag erfolgt.
Bei Stornierungen, die vor der Abholung des reservierten Materials und außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgen, wird die gesamte Anzahlung von DIABOLO als Mietpreis einbehalten. Die Anzahlung wird jedoch zurückerstattet, wenn die Stornierung aufgrund höherer Gewalt erfolgt, die der Kunde nachweisen muss. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung der Anzahlung innerhalb von 30 Tagen.
ARTIKEL 11 - RÜCKERSTATTUNG UND STORNIERUNG
DIABOLO behält sich das Recht vor, die Miete zu stornieren und verpflichtet sich zur Rückerstattung, wenn die Ausübung des Klettersteigs aus Gründen der Instandhaltung des Geländes oder aufgrund von Problemen auf dem Weg nicht möglich ist.